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Wie wird eine Renovierung sinnvoll finanziert?

Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026 | Lesezeit: 1 Minute

Ob Modernisierungskredit, Baufinanzierung oder staatliche Förderung: Welche Finanzierung sinnvoll ist, hängt von Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation ab. Auch die Frage, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, spielt eine wichtige Rolle.

Kredit oder Baufinanzierung

Für kleinere Maßnahmen eignet sich häufig ein Modernisierungskredit, der meist ohne Eintragung einer Grundschuld auskommt. Bei umfangreicheren Vorhaben kann es günstiger sein, die Kosten direkt in die Baufinanzierung einzubeziehen. Viele Banken berücksichtigen dabei auch den Wert der Immobilie nach der Modernisierung.

Fördermittel

Vor Beginn der Arbeiten lohnt es sich, mögliche Fördermittel zu prüfen. Denn viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag bereits vor dem Start des Vorhabens gestellt wird.

Die KfW bietet unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen und den Heizungstausch. Für Familien kommt beispielsweise das Programm „Jung kauft Alt“ infrage, das den Erwerb und die energetische Sanierung älterer Wohnimmobilien mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.

Welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt vom jeweiligen Vorhaben und den aktuellen Programmbedingungen ab.

Steuerliche Vorteile für Eigennutzer

Wer seine Immobilie selbst nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Vorteile für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der begünstigten Kosten, maximal 40.000 Euro je Wohneinheit, verteilt auf drei Jahre. Eine zusätzliche KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme ist dabei nicht möglich.

Steuerliche Vorteile für Kapitalanleger

Bei vermieteten Immobilien können Darlehenszinsen grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Auch Instandhaltungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar absetzbar.

Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch eine Renovierung kurz nach dem Immobilienkauf. Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, jeweils ohne Umsatzsteuer, gelten sie grundsätzlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Sie können dann nicht sofort vollständig abgesetzt werden, sondern werden über die Abschreibung berücksichtigt.

Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist deshalb empfehlenswert.

Bei der Auswahl einer passenden Finanzierung und der Prüfung möglicher Fördermittel unterstützt Sie RIEDEL Finanzierung.

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