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Anschlussfinanzierung rechtzeitig planen

Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026 | Lesezeit: 1 Minute

Endet die Zinsbindung Ihres Immobiliendarlehens, ist häufig noch eine Restschuld vorhanden. Für die Anschlussfinanzierung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Welche davon sinnvoll ist und wann Sie sich darum kümmern sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Zinsentwicklung ab.

Für die Anschlussfinanzierung stehen Ihnen grundsätzlich drei Wege offen: die Verlängerung bei Ihrer bisherigen Bank, der Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut oder die frühzeitige Zinssicherung mit einem Forward-Darlehen.

Verlängerung bei Ihrer bisherigen Bank

Ihre bisherige Bank unterbreitet Ihnen in der Regel einige Wochen bis Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Angebot zur Verlängerung. Diese sogenannte Prolongation ist meist unkompliziert, da die bestehende Finanzierung fortgeführt wird.

Allerdings muss das Angebot Ihrer Bank nicht das günstigste sein. Ein Vergleich verschiedener Finanzierungskonditionen lohnt sich deshalb.

Umschuldung zu einer anderen Bank

Zum Ende der Zinsbindung können Sie Ihre Finanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank verlagern.

Häufig lässt sich die bestehende Grundschuld auf das neue Kreditinstitut übertragen. Die dafür anfallenden Notar- und Grundbuchkosten sind in der Regel überschaubar. Gleichzeitig bietet sich die Gelegenheit, die monatliche Rate neu festzulegen oder einen Teil der Restschuld zurückzuzahlen.

Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung bereits mehrere Jahre im Voraus sichern. Je nach Bank ist dies bis zu fünf Jahre vor Ablauf der bestehenden Zinsbindung möglich.

Für diese Planungssicherheit kann ein Zinsaufschlag anfallen, dessen Höhe unter anderem von der Vorlaufzeit abhängt.

Ein Forward-Darlehen schützt Sie vor steigenden Zinsen. Sollten die Zinsen zwischenzeitlich fallen, profitieren Sie allerdings nicht von dieser Entwicklung. Denn der vereinbarte Zinssatz ist verbindlich und das Darlehen muss grundsätzlich abgenommen werden.

Wann sollte ich mich darum kümmern?

Spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindung empfiehlt es sich, die Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung zu prüfen.

Wer sich frühzeitig gegen steigende Zinsen absichern möchte, kann sich bereits drei bis fünf Jahre vorher mit einem Forward-Darlehen beschäftigen.

Den genauen Ablauf Ihrer Zinsbindung finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag.

RIEDEL Finanzierung vergleicht für Sie die Konditionen von über 400 Banken und unterstützt Sie dabei, die passende Anschlussfinanzierung zu finden. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Immobilie nicht über RIEDEL Immobilien erworben haben.

Markus Riedel
Geschäftsführender Gesellschafter

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