Toplage in Villenviertel: Baugrundstück für exklusives Einfamilienhaus

Das exklusiv von uns zum Kauf angebotene Grundstück begeistert durch seine unwiederbringliche Spitzenlage in der begehrtesten Wohngegend Gräfelfings. Das 1.060 m² große, exzellent geschnittene Areal befindet sich inmitten des historischen Villenviertels, wo denkmalgeschützte und moderne Anwesen in teils parkähnlichen Gärten ein familienfreundliches Wohnumfeld für außergewöhnliche Ansprüche schaffen. Das Grundstück entstand durch die Realteilung einer großen Liegenschaft mit Altbestand. Das rückwärtig gelegene Areal mit dem ursprünglichen Gebäude wurde bereits verkauft; es wird über einen nördlich des hier vorgestellten Grundstücks verlaufenden Stichweg erschlossen. Für den Abriss des Bestandsgebäudes zeichnet sich der rückwärtige Eigentümer verantwortlich.
Das Grundstück ist unbebaut. Eine durch das renommierte Münchner Büro LMT3 ARCHITEKTEN erstellte Studie zeigt beispielhaft drei Bebauungsmöglichkeiten. Demnach ist auf dem Grundstück die Erstellung eines Einfamilienhauses mit einer Wohnflächensumme bis ca. 312 m² denkbar. Die Optionen werden im Verlauf dieses Exposés vorgestellt. Das Baurecht würde auch eine Bebauung mit einem nach WEG geteilten Doppelhaus erlauben.
Das hier vorliegende Angebot bietet die äußerst seltene Möglichkeit, in einzigartiger Gräfelfinger Villenlage individuelle Wohnvorstellungen auf höchstem Niveau zu realisieren.
Ausgewiesen wird der Bereich als reines Wohngebiet, die Bauplatzmindestgröße beträgt für dieses Gebiet 1.000 m². Eine weitere Realteilung des Grundstücks ist somit nicht möglich, jedoch könnte eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, beispielsweise für eine Doppelvilla, erfolgen. Insgesamt dürfen bis zu zwei Wohneinheiten in einem Gebäude erstellt werden.
Zulässige Gebäudetypen sind Einfamilien- oder Doppelhäuser in der Konstellation E + DG sowie E + I + DG. Die Grundfläche des Hauptgebäudes kann in der ersten Variante bis zu 207 m² betragen. Die maximal möglichen Flächen in den Geschossen sind variabel und richten sich, dem qualifizierten Bebauungsplan Nr. 1B aus 2011 folgend, nach der jeweiligen Ausführung des Baukörpers. Unterschieden wird dabei nach Anzahl der Vollgeschosse und der Möglichkeit, im Dachgeschoss noch wertrelevante (wohnwirtschaftlich gut nutzbare) Geschossfläche ausbauen zu können.

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