Grundstück von 670 m² mit vielzähligen Bebauungsmöglichkeiten

Das hier zum Kauf angebotene Baugrundstück liegt eingebettet in ein gewachsenes Wohngebiet, das ländliches Flair mit einer perfekten Anbindung an den ÖPNV verbindet. Insbesondere Familien schätzen die Kombination aus naturverbundenem Leben und kurzen Wegen in die Münchner City; die S-Bahnhaltestelle „Aubing” ist nur ca. 800 Meter entfernt.
Klassische Bauernhöfe betreiben im nahen Umkreis noch selbst Landwirtschaft und bieten regionale Produkte in Hofläden an; auch Reitställe liegen in der Umgebung. Der Freizeit- und Erholungswert dieser Lage ist ausgezeichnet. Der Langwieder See, der Lußsee und die Aubinger Lohe befinden sich in Radnähe. Das exklusiv von uns angebotene Grundstück liegt in einer reinen Anwohner-Sackstraße mit einem ausgesprochen ruhigen, familienfreundlichen Umfeld.
Auf dem Grundstück befindet sich Altbestand, der das Baurecht bei Weitem nicht ausschöpft und weder technisch noch wirtschaftlich erhaltenswert erscheint. Dank der genehmigten Kubatur eines Doppelhauses mit einer ausgesprochen großzügigen Gesamtwohnfläche von ca. 594 m², kann auch ein großzügiges Einfamilienhaus errichtet werden.
Aktuell ist das Gesamtgrundstück noch mit einem Gebäude aus dem Baujahr 1922 bebaut. Der Altbestand ist von seiner Substanz her als wirtschaftlich und technisch nicht erhaltenswert zu qualifizieren. Deshalb wird im Folgenden die Option für eine Neubebauung beschrieben.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Die Bebaubarkeit richtet sich somit nach § 34 BauGB – Art und Maß der Bebauung müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Gemäß Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet.
In der Nachbarschaft existieren Einzelhäuser, Drei-/Vierspänner und Doppelhäuser sowie einzelne, kleinere Mehrfamilienhäuser. Diese Nachbarbebauung wurde größtenteils mit zwei Vollgeschossen und darüberliegendem, zumeist ausgebautem Dachgeschoss ausgeführt. Ein einfacher Bebauungsplan in Form der sogenannten Stadtgrundkarte der Landeshauptstadt München bestimmt im vorderen Bereich eine um 5 Meter von der südlichen Grundstücksgrenze zurückspringende Baugrenze.
Durch die Eigentümer wurde bereits eine, die zuvor genannten Prämissen berücksichtigende Baugenehmigung erwirkt. Dementsprechend kann ein größerer Baukörper den Altbestand ersetzen. Als besonders vorteilhaft erscheint die Bebauung mit einem Doppelhaus, weswegen die Baugenehmigung diese Alternative abdeckt.

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