Naturnahe Spitzenlage: Grundstück mit 1.150 m² und großzügigem Garten

Angrenzend an den Süden Gräfelfings und nur wenige Minuten vom Waldrand eines weitläufigen Landschaftsschutzgebietes entfernt, präsentiert sich dieses Grundstück in außergewöhnlich ruhiger und naturnaher Lage. Die gewachsene Umgebung ist geprägt von stilvollen Einfamilienhäusern, moderner Architektur und liebevoll angelegten Gärten und unterstreicht den gehobenen Charakter dieser Wohnadresse. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein leerstehender Altbestand, der nicht erhaltenswert ist und Raum für eine zeitgemäße Neubebauung eröffnet.
Der großzügige Garten beeindruckt durch seine Weitläufigkeit und seinen gewachsenen, grünen Charakter. Rasenflächen, ein idyllischer Gartenteich sowie verschiedene Terrassen- und Sitzbereiche bieten zu jeder Tageszeit den passenden Rückzugsort. Ob sonnig oder schattig unter altem Baumbestand wie einer imposanten Buche, einem Ahorn oder weiteren gewachsenen Gehölzen, hier ist eine außergewöhnliche Lebensqualität mit viel Privatsphäre geboten. Auch die Realisierung eines Pools lässt sich harmonisch integrieren. Die natürliche Bepflanzung schafft nicht nur eine angenehme Atmosphäre, sondern auch ein spürbar gutes Mikroklima. Ruhige Umgebungsgeräusche und die Nähe zur Natur verleihen dem Grundstück eine besondere Wohnqualität.
Im Rahmen einer Neubebauung kann auf dem ca. 1.150 m² großen Grundstück ein großzügiges Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von etwa 333 m² realisiert werden. Es bietet ideale Voraussetzungen für ein modernes Familiendomizil, das Komfort, Großzügigkeit und Rückzug vereint.
Das hier angebotene Baugrundstück mit der Flurstücknummer 490 in Planegg umfasst eine Fläche von ca. 1.150 m². Derzeit ist das Grundstück mit einem Bestandsgebäude aus dem Baujahr 1968 bebaut, dessen baulicher Zustand eine wirtschaftlich und technisch sinnvolle Erhaltung nicht mehr erwarten lässt. Die Bebaubarkeit des Grundstücks wurde auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 44 der Gemeinde Planegg geprüft und stellt sich wie folgt dar:
Die Bauplatzmindestgröße beträgt für ein Einzelhaus 800 m² und für eine Doppelhaushälfte 600 m². Bei der hier vorliegenden Grundstücksgröße kann somit ein Einzelhaus gebaut werden. Die Grundfläche des Hauptgebäudes wird exakt durch den Bebauungsplan bestimmt und beträgt 244,5 m². Entsprechend ergibt sich bei zwei möglichen Vollgeschossen eine zulässige Geschossfläche von insgesamt rund 295 m². Darüber kann ein Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss gebaut werden.
Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich bei einer Bebauung mit Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss folgende wertrelevante Geschossfläche (Dachgeschoss zu 2/3 angerechnet):
ca. 147 m² im Erdgeschoss
ca. 147 m² im Obergeschoss
ca. 98 m² im Dachgeschoss (als Nichtvollgeschoss)
insgesamt ca. 392 m² gesamte wertrelevante Geschossfläche.
Unter der Annahme eines Ausbaufaktors von 0,85 ergibt sich folgende Wohnfläche (ohne Berücksichtigung von Terrassen, Balkonen oder Hobbyräumen): 392 m² x 0,85 = rund 333 m² Wohnfläche.
Zu berücksichtigen ist bei der Neubebauung das Vorliegen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Diese sieht vor, dass im nördlichen Teil des Grundstücks eine Abstandsfläche zur Flurstücknummer 478/13 von 6 Metern einzuhalten ist, sofern keine Garage kommun an die Garage auf dem herrschenden Grundstück angebaut wird.

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