Großes Baugrundstück
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Platz für Ihr Zuhause
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Bauplatz mit Potenzial
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Gilching – Umland München West

Baugrundstück mit Entwicklungsmöglichkeit

Kaufpreis
1.350.000 €
Grundstück
792 m²
Objekt
GR 376
Großes Baugrundstück

Auf dem gut geschnittenen Grundstück befindet sich noch ein kleines, freistehendes Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren, das das vorhandene Baurecht bei Weitem nicht ausschöpft und weder technisch noch wirtschaftlich erhaltenswert erscheint.

Bereits im Januar 2026 haben die Eigentümer eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage erwirkt: Zwei Vollgeschosse mit je ca. 237 m² Bruttogrundfläche sowie ein großzügig ausgebautes Dachgeschoss mit Quergiebel ermöglichen eine Wohnfläche von rund 569 m².

Alternativ zur Umsetzung des bereits genehmigten Mehrfamilienhauses ist auf dem Grundstück – vorbehaltlich eines gesonderten Bauantrags – auch die Errichtung eines Einfamilienhauses (EFH) oder einer Doppelhaushälfte (DHH) gut vorstellbar, da sich beide Gebäudetypen bereits in der näheren Umgebung wiederfinden und sich damit im Sinne von § 34 BauGB einfügen würden.

So verbindet dieses Grundstück ein naturnahes, familienfreundliches Wohnumfeld mit der planungsrechtlichen Sicherheit einer bereits vorliegenden Baugenehmigung.

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Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um das Grundstück mit der Flurstücknummer 1711/5 und einer Fläche von 792 m². Das auf dem Grundstück derzeit noch befindliche Altbestandsgebäude (kleines Einfamilienhaus aus den 1960er Jahren) ist von seiner Substanz und Dimension her als nicht erhaltenswert
anzusehen. Die in jüngerer Vergangenheit entstandene Nachbarschaftsbebauung nutzt die Grundstücke weitestgehend stärker aus. Auch aus diesem Grund wird folgend die Neubebaubarkeit des Grundstücks vorgestellt.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt diesen Bereich als „Reines Wohngebiet“ (WR) dar. Ohne qualifizierten Bebauungsplan richtet sich das Baurecht nach § 34 BauGB – Art und Maß der baulichen
Nutzung haben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Im direkten Umfeld sind freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Dreispänner und kleinere Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen vorhanden. Die Höhenentwicklung sieht zumeist zwei Vollgeschosse und ein darüberliegendes, ausgebautes Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss vor.

Zur Bestimmung des maximalen Baurechts haben die Eigentümer bereits im Januar 2026 eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus erwirkt. Gemäß dieser sind zwei Vollgeschosse mit jeweils ca. 237 m² Bruttogrundfläche genehmigt. Darüber liegt ein Dachgeschoss mit einem Satteldach (28 Grad Dachneigung) mit Quergiebel und einem ca. 1 Meter hohen Kniestock für weiteren, sehr gut nutzbaren Wohnraum auf gleicher Bruttogrundfläche.

Dies vorausgeschickt entstünde beispielsweise die folgende, wertrelevante Geschossfläche in der Variante Erdgeschoss zuzüglich erstem Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss (wertrelevante Fläche zu
²⁄₃ angesetzt; rund):

ca. 237 m² im EG
ca. 237 m² im 1. OG
ca. 158 m² im DG (als Nichtvollgeschoss)

Insgesamt somit ca. 632 m² gesamte wertrelevante Geschossfläche. Unter der Annahme eines Ausbaufaktors von 0,9 ergäben sich rund 569 m² Wohnfläche.

Kai Rosemeier
Senior Immobilienmakler
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Kai Rosemeier, Senior Immobilienmakler
Kai Rosemeier, Senior Immobilienmakler
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