Sehr charmante Altbau-Villa mit prächtigem Südgarten

Dieses zauberhafte Einfamilienhaus entstand 1952 im klassisch-eleganten Landhausstil auf einem 1.355 m² großen Südgrundstück in bester Gräfelfinger Lage. 1972 wurde das Gebäude durch einen Anbau erweitert; im Jahr 2001 fand mit großem Stilempfinden eine Modernisierung statt. Weiße Holz-Sprossenfenster, Schlagläden und eine Rundbogen-Haustür verleihen der Fassade ein nostalgisches Flair.
Die Wohnfläche von ca. 288 m² erstreckt sich über drei Etagen und umfasst weitläufige Wohn- und Essbereiche einschließlich eines Kaminzimmers und einer Küche im Erdgeschoss, drei Schlafzimmer, zwei Bäder und einen Ankleideraum im Obergeschoss sowie zwei Studioräume im Dachgeschoss. Im Untergeschoss befinden sich Hauswirtschafts- und Abstellflächen. Ein absolutes Highlight ist der wunderschön gestaltete und prachtvoll eingewachsene Südgarten, zu dem ein derzeit stillgelegter Pool und eine Doppelgarage gehören.
Dieses außergewöhnlich reizvolle, gepflegte Familiendomizil bedarf einer grundlegenden Sanierung. Da das Baurecht mit dem bestehenden Baukörper nicht ausgeschöpft ist, wäre auch eine Neubebauung denkbar. Informationen dazu finden Sie in der Studie eines renommierten Architekturbüros im Verlauf dieses Exposés.
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Das Objekt liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1H der Gemeinde Gräfelfing. Ausgewiesen ist der Bereich als reines Wohngebiet. Auf einer maximalen Grundfläche von 258 m² zzgl. Anbauten und Nebenanlagen sind drei Wohneinheiten möglich. Zulässige Gebäudetypen sind Einfamilien- oder Doppelhäuser in der Konstellation E+DG sowie E+I+DG oder auch E+I+II mit Flachdach.
Die maximal möglichen Flächen in den Geschossen sind variabel und richten sich, dem qualifizierten Bebauungsplan folgend, nach der jeweiligen Ausführung des Baukörpers. Unterschieden wird dabei die Anzahl der geplanten Vollgeschosse und die Möglichkeit im Dachgeschoss noch wertrelevante (wohnwirtschaftlich nutzbare) Geschossfläche ausbauen zu können (kurz: wGF). Die Varianten E+DG und E+1+DG führen zu dem größtmöglichen Baurecht. Die wGF beträgt hier jeweils ca. 431 m². Die Wohnfläche würde bei einem unterstellten Ausbaufaktor von 0,85 ca. 366 m² betragen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan 1H der Gemeinde Gräfelfing.
Die Bauplatzmindestgröße beträgt für dieses Gebiet 750 m². Eine weitere Realteilung des Grundstücks ist daher nicht möglich, jedoch könnte eine eventuelle Teilung z. B. für eine Doppelvilla nach dem Wohnungseigentumsgesetz erfolgen.
Die Vorstudie für die Bebaubarkeit hat als Bezugsgrundstücke die Flurstücke 385, 386, 387, 386/3, 386/2, herangezogen, die teilweise eine massive Bebauung aufweisen. Da die Bebauung im Geviert jedoch insgesamt etwas inhomogen ist, wurden vom Architekturbüro zwei Varianten ausgearbeitet.

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