Attraktives Baugrundstück
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Traumhafte Ortsrandlage
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Einfamilienhaus Visualisierung
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Tutzing – Starnberger See

Ruhige Toplage: Attraktives Baugrundstück von ca. 1.375 m² mit genehmigten Bauvorbescheid

verkauft
Grundstück
1.375 m²
Mögl. Wohnfläche
ca. 371 m²
Objekt
GR 340
Dr. Paul Schönberger
Standortleiter Starnberg
Attraktives Baugrundstück

Absolut ruhig, abgeschirmt und eingebettet in eine traumhafte Naturlandschaft präsentiert sich dieses exklusiv von uns angebotene Grundstück in Tutzing. Der Altbestand wurde bereits abgetragen, das Grundstück gerodet. Besonders hervorzuheben ist die exquisite, absolut ruhige Ortsrandlage oberhalb des Sees in einer Anwohner-Sackgasse. In der Nähe liegt die Waldschmidtschlucht mit ihrer wildromantischen, märchenhaften Szenerie. Auch der ideale Schnitt und die perfekte Süd-Ausrichtung zeichnen das Grundstück aus. Klassische Einfamilienhäuser und moderne Architektenvillen prägen die niveauvolle Nachbarschaft.

Das 2.906 m² große Gesamtgrundstück wurde von den derzeitigen Eigentümern bereits entwickelt. Für das hier zum Kauf angebotene Teilstück – die östliche Grundstückshälfte – liegt ein positiver Bauvorbescheid vom 21. März 2024 vor. Demnach ist auf dem ca. 1.375 m² großen Ost-Grundstück die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Satteldach, zwei Vollgeschossen und einer Wohnfläche von ca. 371 m² möglich.

Die Kombination aus ruhiger, naturnaher Lage, Grundstücksgröße und Bebauungspotenzial bietet eine hervorragende Gelegenheit, individuelle und familiengerechte Wohnträume zu realisieren.

Das hier angebotene, bereits freigelegte Baugrundstück hat eine Fläche von insgesamt 2.906 m². Angeboten wird hier das östliche, noch nicht real abgeteilte, Teilgrundstück mit ca. 1.375 m² Fläche. Die Realteilung wird dann im Rahmen der Kaufvertragsbeurkundung vorgenommen.

Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Bebauungsplan der Gemeinde Tutzing. Die Bauplatzmindestgröße beträgt für ein freistehendes Einzelhaus in diesem Bereich 600 m². Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.

Bestimmend für das Maß der baulichen Nutzung ist die festgelegte Grundflächenzahl von 0,15 in Kombination mit der festgelegten Wand- und Firsthöhe. Die mögliche Grundfläche bei der Grundstücksgröße beträgt demnach rund 206 m². Die Wandhöhe ist mit maximal 6 Metern, die Firsthöhe mit maximal 8,35 Metern festgesetzt. Diese Maßzahlen beziehen sich jeweils auf den bergseitig höchstgelegenen Schnittpunkt des Gebäudes mit dem natürlichen bzw. festgesetzten Geländeverlauf. Durch positiven Vorbescheid wurde abgeklärt, dass das im Bebauungsplan eingezeichnete Baufenster (Baulinien) um ca. 8 Meter in östliche Richtung und leicht Richtung Norden überschritten werden darf.

Dr. Paul Schönberger
Standortleiter Starnberg
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Dr. Paul Schönberger, Standortleiter Starnberg
Dr. Paul Schönberger, Standortleiter Starnberg
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