Genehmigungsbescheid erteilt
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Möglicher Neubau (visualisiert)
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Krailling – Würmtal

Baugrundstück mit genehmigtem Entwurf für ein modernes Einfamilienhaus

verkauft
Grundstück
648 m²
Mögl. Wohnfläche
ca. 219 m²
Objekt
GR 338
Genehmigungsbescheid erteilt

Bei dem exklusiv von uns angebotenen Objekt handelt es sich um ein perfekt geschnittenes Baugrundstück in einer äußerst ruhigen und begehrten Wohnlage von Krailling. Das Grundstück mit einer Fläche von 648 m² liegt in einer verkehrsberuhigten Tempo-30-Zone und unterliegt dem qualifizierten Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Krailling aus dem Jahr 2021.

Auf dieser Grundlage wurde bereits 2024 eine Baugenehmigung erteilt. Genehmigt ist die Errichtung eines modernen Einfamilienhauses in offener Bauweise mit zwei Vollgeschossen sowie einem ausgebauten Dachgeschoss. Die genehmigte Planung sieht eine wertrelevante Geschossfläche von ca. 292 m² und daraus resultierend eine Gesamtwohnfläche von rund 219 m² vor.

Die hochwertige Bebauung wurde vom Architekturbüro SICKNIFIKANT geplant und umfasst neben dem durchdachten Wohnhaus zwei Stellplätze. Damit verfügt das Grundstück über eine sichere und belastbare baurechtliche Grundlage und erlaubt es, ein anspruchsvolles Wohnprojekt in einer der attraktivsten und familienfreundlichsten Lagen Kraillings zu realisieren.

Das hier angebotene Grundstück hat eine Fläche von insgesamt 648 m². Das Grundstück ist kürzlich durch Realteilung entstanden und freigelegt. Folgend werden die Bebaubarkeit gemäß qualifiziertem Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Krailling sowie gemäß den Vorgaben des Baugenehmigungsbescheids vom 13.06.2024 beschrieben.

Festgesetzt durch Bebauungsplan ist in dem reinen Wohngebiet die offene Bauweise – Einzel- und Doppelhäuser sind zulässig. Die Mindestbauplatzgröße beträgt 500 m². Weitere für die Bebauung entscheidende Festsetzungen sind die Wandhöhe mit maximal 6,5 Metern und die Firsthöhe mit maximal 10 Metern. Ein entstehendes Dachgeschoss darf eine Dachneigung von maximal 35 Grad aufweisen. Denkbar ist somit die Bebauung mit einem Baukörper mit zwei Vollgeschossen und einem ausbaubaren, darüberliegenden Dachgeschoss. Die überbaubare Fläche ist im derzeit gültigen Bebauungsplan mit einer absoluten Größe (GR 270) festgesetzt, die sich noch auf eine Gesamtgrundstücksgröße vor realer Teilung bezieht.

Detailliertere Informationen können unserem Exposé entnommen werden.

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