Attraktives Grundstück mit großzügigem Baurecht und Weitblick über das Würmtal

Bei dem exklusiv von uns zum Kauf angebotene Objekt handelt es sich um ein gut geschnittenes Baugrundstück mit der Flurnummer 397/2 in attraktiver Lage von Krailling. Es liegt in einem allgemeinen Wohngebiet in einer ruhigen Tempo-30-Zone.
Das Grundstück hat teilweise Hanglage und bietet daher einen besonders reizvollen Blick über das Würmtal bis hin zu den Bergen. Es kann laut qualifiziertem Bebauungsplan 27 der Gemeinde Krailling aus dem Jahr 2004 mit einem großzügigen Mehrfamilienhaus bebaut werden. Auf dieser Basis hat das renommierte Architekturbüro Jacob & Spreng eine Bebauungsstudie für ein Mehrfamilienhaus mit ca. 819 m² Geschossfläche erarbeitet. Der Bebauungsvorschlag umfasst drei Vollgeschosse, ein ausbaufähiges Dach - sowie ein Gartengeschoss als Nichtvollgeschoss und eine Tiefgarage. Bei einem Ausbaufaktor von 0,8 ergibt sich eine Wohnfläche von ca. 677 m². Besonders hervorzuheben ist, dass das Grundstück über ein Geh- und Fahrtrecht über die Flurnummer 413/8 verfügt und daher auch bequem über den Hackerberg erreichbar ist.
Das Grundstück weist in Teilbereichen eine Hangneigung auf und ist auch über den Hackerberg bequem erreichbar.
Gemäß Bebauungsplan darf an der hangfußseitigen Gebäudekante die festgesetzte Wandhöhe um 3 Meter überschritten werden, sodass noch mehr gut belichteter Wohnraum entstehen kann. Bei einer Wandhöhe von bis zu 9,60 Meter bergseitig und einer somit möglichen Wandhöhe von bis zu 12,60 Meter hangseitig, sowie einer Giebelhöhe von bis zu 12 Meter bergseitig können 3 Vollgeschosse entstehen.
Basierend auf diesen Grunddaten hat das renommierte Architekturbüro Jacob & Spreng die folgend aufgeführte Bebauungsstudie ausgearbeitet.
Eine denkbare Bebauung stellt ein Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage (8 PKW-Stellplätze nebst Kellerräumen) und darüber liegendem Gartengeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss, sowie einem Dachge-schoss dar. Insbesondere von den oberen Geschossen ergeben sich beeindruckende Weitblicke über das Würmtal bis hin zu den Bergen.
Bei einer Geschossfläche (GF) von 225,60 m² im Erdgeschoss und 192 m² im 1. und 2. Obergeschoss entstünde in den Vollgeschossen die gemäß Bebauungsplan maximal zulässige GF von 609,60 m². Zusätzlich entstünde durch Ausbau des Dachgeschosses weitere, wohnwirtschaftlich nutzbare Geschossfläche von 128 m². Im Gartengeschoss ist ebenfalls Raum für weitere, wohnwirtschaftlich nutzbare GF von bis zu 112,80 m². Die gesamte, für Wohnzwecke ausbaubare GF beträgt somit ca. 850 m². Wird ein Ausbaufaktor von 0,8 unterstellt, so könnte eine Wohnfläche von insgesamt rund 680 m² entstehen.
In der Gemeinde Krailling gibt es keine Baumschutzverordnung. Der einzige im B-Plan als schützenswert eingezeichnete Baum im nordöstlichen Bereich des Grundstücks (ehemals Kastanie), der eventuell die TG-Zufahrt behindern könnte, wurde bereits vor längerer Zeit mit Fällgenehmigung entfernt.

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