Recht & SteuernKaufenVerkaufen

Was versteht man unter einem Grundbuch?

Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2020 | Lesezeit: 1 Minute

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.

Das Grundbuch ist ein amtliches, bedingt öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem z. B. die Eigentumsverhältnisse sowie ggf. mit dem Grundstück verbundene Rechte sowie auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Nach § 3 GBO erhält jedes Grundstück im Grundbuch eine besondere Stelle (Grundbuchblatt). 

Das Grundbuchblatt ist für das Grundstück als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzusehen. In der Grundakte werden alle Urkunden sowie gerichtliche Protokolle, die zu Eintragungen geführt haben, archiviert.

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sind für Sie da.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns.
Wir sind für Sie da.
Telefon

Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns direkt und unkompliziert am Telefon. Sie erreichen uns Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr, Sa: 10:00 - 14:00 Uhr.

E-Mail

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Termin

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns für ein ausführliches Gespräch vor Ort.