NeubauKaufen

Baubeschreibung einer Neubauimmobilie

Zuletzt aktualisiert: 25. Juni 2020 | Lesezeit: 1 Minute

Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.

Diese regelt in Verbindung mit dem Prospekt die vom Bauträger zu erbringende Bauleistung, also die Bauweise, Form und Ausstattung des Objektes. 

Hier gilt: je konkreter die Beschreibung, desto größer die Planungssicherheit für den Käufer. Es ist daher hilfreich, wenn in der Baubeschreibung möglichst exakt definiert wird, welche Materialien von welcher Qualität verwendet und in welcher Art und Weise verbaut werden. Der Bauträger muss dabei die dargestellten Leistungen in einer handwerklich einwandfreien Art erbringen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Ralf Heidemann
Prokurist und Gesellschafter

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sind für Sie da.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns.
Wir sind für Sie da.
Telefon

Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns direkt und unkompliziert am Telefon. Sie erreichen uns Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr, Sa: 10:00 - 14:00 Uhr.

E-Mail

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Termin

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns für ein ausführliches Gespräch vor Ort.