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Eigenleistung beim Kauf vom Bauträger

Zuletzt aktualisiert: 24. Juni 2020 | Lesezeit: 1 Minute

Die meisten Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.

Sollten diese doch zugelassen werden bestehen für Eigenleistungen keine Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche gegenüber dem Bauträger.

Markus Riedel
Geschäftsführender Gesellschafter

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