Nord-West-Ansicht Stadtvilla (Visualisierung)
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Grundstück virtuell geräumt
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Übersicht Grundstück
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Süd-West-Ansicht Villenplanung (Visualisierung)
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München – Herzogpark

Spitzenlage im Herzogpark: Grundstück mit Bauvorbescheid für Familienvilla an nobelster Adresse

Kaufpreis
8.150.000 €
Grundstück
822 m²
Mögl. Wohnfläche
ca. 670 m²
Objekt
GR 327
Nord-West-Ansicht Stadtvilla (Visualisierung)

Gelegen in einer der begehrtesten und vornehmsten Straßen des Bogenhauser Herzogparks, begeistert dieses Grundstück durch den ideal nutzbaren Schnitt und die Tatsache, dass bereits ein Vorbescheid für eine Villenplanung vorliegt. Das exklusiv von uns angebotene Baugrundstück besteht aus zwei Flurstücknummern und ist insgesamt 822 m² groß. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit Altbestand, der technisch veraltet und wirtschaftlich nicht erhaltenswert ist.

Von dem renommierten, langjährig erfahrenen Architekturbüro Wille Architekten wurde eine Villenplanung erarbeitet, die das besondere Potenzial dieses Grundstücks verdeutlicht. Demnach ist eine luxuriöse Familienresidenz mit ca. 670 m² Wohnfläche denkbar. Zwei Vollgeschosse könnten durch ein Dachgeschoss, etwa ein Mansarddach gekrönt werden, sodass der Neubau einer klassisch-eleganten Villen-Ästhetik entspräche. Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vom 20.08.2025 vor.

Die Kombination aus unwiederbringlicher Toplage an einer der besten Adressen der Stadt und dem höchst interessanten Bebauungspotenzial macht dieses Grundstück zu einer seltenen Gelegenheit.

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Der Bereich liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München stellt diesen Bereich als „Reines Wohngebiet“ (WR) dar. Ohne qualifizierten Bebauungsplan richtet sich das Baurecht nach § 34 BauGB – Art und Maß der baulichen Nutzung haben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Die sogenannte Stadtgrundkarte legt für das Grundstück eine straßenseitig ca. 5 Meter zurückspringende vordere Baugrenze fest. Zusätzlich existiert eine rückwärtige Baugrenze. Der dadurch entstehende Bauraum erstreckt sich über die gesamte Grundstücksbreite (Abstandsflächen sind zu berücksichtigen) und hat eine Tiefe von 15 Metern.

Das Baugrenzengefüge ist weitestgehend intakt, dennoch existieren bereits auch kleinere Überschreitungen der rückwärtigen Baugrenze in der Nachbarschaft. Zur Absicherung des möglichen Baurechts haben die Eigentümer einen Bauvorbescheid erwirkt.

Die weiteren Details samt Berechnung finden Sie in unserem Exposé

Markus Zeitler
Immobilienmakler
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Markus Zeitler, Immobilienmakler
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