Drohnenweitblick
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Grundstück von 1.083 m²
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Bebaubar mit ca. 623 m²
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Herrlich sonnige Lage
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Berg am sonnigen Ostufer
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Berg – Maxhöhe / Starnberger See

Grundstück von 1.083 m² in absolut idyllischer Villenlage

verkauft
Grundstück
1.083 m²
Mögl. Wohnfläche
ca. 627 m²
Nutzfläche
ca. 623 m²
Objekt
GR 234
Karin Schlapka
Senior Immobilienmaklerin
Bebaubar mit ca. 623 m²

Bei der exklusiv von uns angebotenen Immobilie handelt es sich um ein höchst attraktives, 1.083 m² großes Grundstück in der sehr begehrten Seegemeinde Berg, am Ostufer des Starnberger Sees. Das Objekt liegt eingebettet in ein idyllisches Wohngebiet mit Villencharakter. In den vergangenen Jahren entstanden hier etliche sehr anspruchsvolle Neubauten in zeitlos-moderner oder klassisch-eleganter Architektur.

Auf dem ideal geschnittenen Grundstück mit sonniger Ausrichtung nach Süden und Westen – nur ca. 850 Meter vom See entfernt – befindet sich Altbestand: ein geräumtes, zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Garage aus dem Baujahr 1965. Der Altbestand schöpft das Baurecht bei weitem nicht aus.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Somit richtet sich das Baurecht nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Berg stellt diesen Bereich als „Wohnbauland“ (W) dar. Auf dieser Grundlage entwickelte das renommierte Architekturbüro Schützdeller eine Bebauungsstudie mit diversen Varianten. Im Ergebnis könnten ca. 620 m² Wohnfläche entstehen.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Somit richtet sich das Baurecht nach § 34 BauGB (Art und Maß der baulichen Nutzung haben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen). Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Berg stellt diesen Bereich als „Wohnbauland“ (W) dar.

In der näheren Umgebung sind Einfamilien-, Zweifamilien-, Doppel- und ein kleineres Mehrfamilienhaus zu finden. Das gegenüberliegende Mehrfamilienhaus weist zwei Vollgeschosse mit einem ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach sowie eine Tiefgarage und zusätzliche Außenstellplätze auf.

Der vorhandene Altbestand schöpft das Baurecht bei weitem nicht aus. Deshalb sind ein Abriss des Altbestands und die Neubebauung unter optimaler Nutzung des Baurechts wirtschaftlich sinnvoll.

Karin Schlapka
Senior Immobilienmaklerin
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Karin Schlapka, Senior Immobilienmaklerin
Karin Schlapka, Senior Immobilienmaklerin
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