
Hausansicht (1/3)

Zimmer (2/3)

Garten (3/3)
Gräfelfing – Münchner Westen
verkauft
Charmante Doppelhaushälfte mit schönem Südgarten
Gute Wohnlage, besonders schöner Wohn-/Essbereich 38 m² mit großen Fensterfronten, hochwertige Einbauküche, 3 Schlafzimmer + taghelles Zimmer im Souterrain, schöner Süd-/West-Garten, Carport.
Grunddaten
- Objekt
- HS 468
- Objektart
- Doppelhaushälfte
- Baujahr
- 1986
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 335 m²
- Wohnfläche
- ca. 123 m²
- Nutzfläche
- ca. 49 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 4
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Die Architektur des 20. Jahrhunderts wurde im Wesentlichen durch vier Baustile geprägt. Formgebung und Konzeption eines jeden Baustils sind dabei abhängig von den technologischen und konstruktiven Möglichkeiten der jeweiligen Zeit.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
