
Hausansicht (1/3)

Zimmer (2/3)

Garten (3/3)
Gräfelfing – Münchner Westen
verkauft
Charmante Doppelhaushälfte mit schönem Südgarten
Gute Wohnlage, besonders schöner Wohn-/Essbereich 38 m² mit großen Fensterfronten, hochwertige Einbauküche, 3 Schlafzimmer + taghelles Zimmer im Souterrain, schöner Süd-/West-Garten, Carport.
Grunddaten
- Objekt
- HS 468
- Objektart
- Doppelhaushälfte
- Baujahr
- 1986
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 335 m²
- Wohnfläche
- ca. 123 m²
- Nutzfläche
- ca. 49 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 4
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem Auftraggeber definiert. Beim Alleinauftrag bindet sich der Aufraggeber an einen einzigen Makler, der dafür im Gegenzug zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet wird.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Für die Bewertung von Einfamilienhäusern sind hervorragende Marktkenntnisse essentiell. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird in Deutschland in der Regel mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 35-39 ImmoWertV) bewertet.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.