
Hausansicht (1/3)

Zimmer (2/3)

Garten (3/3)
Gräfelfing – Münchner Westen
verkauft
Charmante Doppelhaushälfte mit schönem Südgarten
Gute Wohnlage, besonders schöner Wohn-/Essbereich 38 m² mit großen Fensterfronten, hochwertige Einbauküche, 3 Schlafzimmer + taghelles Zimmer im Souterrain, schöner Süd-/West-Garten, Carport.
Grunddaten
- Objekt
- HS 468
- Objektart
- Doppelhaushälfte
- Baujahr
- 1986
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 335 m²
- Wohnfläche
- ca. 123 m²
- Nutzfläche
- ca. 49 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 4
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte laden, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Google gesendet.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Datenschutzeinstellungen ändern
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Ratgeber Immobilien
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, um eine weitgehende Entschuldung bis zum Renteneintrittsalter zu ermöglichen.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität der Immobilie, dem gewählten Mietpreis sowie dem Vertriebskonzept. RIEDEL Immobilien analysiert in einem ersten Schritt die Vermarktungschancen eines Objekts, erarbeitet ein auf die Immobilie angepasstes Vertriebskonzept und empfiehlt einen marktgerechten Mietpreis.
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
