Wir kennen den wahren Wert Ihrer Immobilie
Seit fast 40 Jahren erstellen wir auf Grundlage profunder Marktkenntnis Bewertungen und Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohnungen, Grundstücke sowie für Anlage- und Mietobjekte. RIEDEL steht Ihnen als sachverständiger Berater bei allen Fragestellungen bezüglich einer Objektbewertung zur Seite und begleitet Sie bei der Wertfindung bis hin zur Entwicklung einer Anlagestrategie – ob als Privatperson, Steuerberater oder Gesellschaft.
Unsere Bewertungen basieren auf langjähriger Erfahrung in der Anwendung der nach §194 BauGB zugelassenen Bewertungsmethoden (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichsverfahren). Unsere zertifizierten Sachverständigen übernehmen auch die kompetente Beurteilung besonderer Eintragungen im Grundbuch, z.B. von Dienstbarkeiten wie Wegerechten oder Nießbräuchen.
Vertrauen Sie unserer Erfahrung: Unsere Führungskräfte bilden im Auftrag der IHK München regelmäßig angehende Immobilien-Sachverständige aus und geben ihr langjähriges Wissen weiter.
GUTACHTEN UND BEWERTUNGEN
FÜR IHREN BEDARF
Unverbindliche Objektbewertungen
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? In diesem Fall bieten wir Ihnen kostenlos eine sachkundige Objektbewertung durch unsere eigenen Sachverständigen an.
Umfangreiche Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten für Ihr Objekt benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Steuererklärung. Die professionelle Erstellung eines solchen Gutachtens wird von uns in Rechnung gestellt.
DIESE VERFAHREN ZUR IMMOBILIENBEWERTUNG
BIETEN WIR AN

Vergleichswertverfahren
Der Ansatz dieses Verfahrens ist die Bewertung auf Basis einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen. Das Vergleichswertverfahren wird bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern (bedingt) und gleichartigen Siedlungshäusern angewendet.
Ertragswertverfahren
Bei diesem Verfahren zur Wertermittlung wird die Bewertung auf Basis der marktüblich zu erwartenden Erträge vorgenommen. Es kommt bei Wohn- und Geschäftshäusern, vermieteten Wohnungen, Büroimmobilien und Ladengeschäften zum Einsatz.


Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren erfolgt die Wertermittlung auf Basis der Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2010). Dieses Verfahren wendet man bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern (bedingt) und auch in Fällen an, in denen keines der anderen Bewertungsverfahren greift.
Auszeichnungen

