Immobilien Highlights August 2021
der Gutachterausschuss München hat kürzlich die neuen Bodenrichtwerte zum Stand Ende 2020 für München vorgestellt. Dabei sind die Preisentwicklungen seit 2018 teils überraschend. Eine Analyse finden Sie in diesem Newsletter.
Außerdem präsentieren wir Ihnen unsere aktuellen Immobilien-Highlights und wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.
Ihre Familie Riedel
MARKTUPDATE August 2021
Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses München erschienen
Die alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss München ermittelten Bodenrichtwerte sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Immobilien und wurden am 19.07.2021 zum Stichtag 31.12.2020 veröffentlicht. Die berichtete Steigung der Bodenrichtwerte von 2018 bis 2020 hat im Durchschnitt in München ca. 11% betragen, wobei sich die Stadtteile extrem unterschiedlich entwickelt haben. Schwabing und Harlaching konnten dabei mit ca. 20% den größten Wertzuwachs realisieren, während in Laim die Werte erstaunlicherweise nur um 5% gestiegen sind.
Wie hoch sind die Bodenwerte in München wirklich?
Diese Entwicklung deckt sich nicht mit unserer Wahrnehmung einer sehr dynamischen Marktentwicklung in den letzten zwei Jahren.
Als einer der führenden Makler in München haben wir die Entwicklung der Bodenwerte in vielen Bereichen deutlich dynamischer erlebt, als die Bodenrichtwerte dies zeigen. In der zweiten Jahreshälfte 2020 waren zwar zumeist moderate Preisanstiege zu beobachten, seit Beginn des Jahres 2021 hat die Preisentwicklung der Bodenwerte jedoch wieder deutlich an Fahrt aufgenommen.
Nach unserer Einschätzung sind die Grundstückspreise bis 30.06.2021 im Verhältnis zu den Bodenrichtwerten 2018 flächendeckend um ca. 25% bis 30% gestiegen.
Die folgende Karte gibt einen Anhaltspunkt über die durchschnittlichen Bodenwerte gemäß unserer Marktforschung für die dargestellten Gebiete:

Interessant ist, dass die teils relativ niedrig ausgewiesenen Bodenrichtwerte Immobilienbesitzern steuerlich durchaus entgegenkommen: Sowohl bei der Bemessung der Abschreibung von Gebäuden als auch bei der Berechnung des Immobilienwertes im Rahmen der Erbschafts-/Schenkungssteuer bezieht sich das Finanzamt in der Regel auf die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses.
Auskunft über offizielle Bodenrichtwerte
Einzelne Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses dürfen wir hier nicht publizieren. Gerne geben wir Ihnen jedoch im Rahmen einer unverbindlichen Kurzbewertung Auskunft über den offiziellen Bodenrichtwert Ihrer Immobilie.
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