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Garten (2/3)

Blick (3/3)
Starnberg – Münchner Süden
verkauft
Traumgrundstück mit Seeblick und charmanten Altbau
Beste Lage mit weitläufigem, unverbaubaren Blick in Richtung See und Berge, zur Zeit bebaut mit charmanten Einfamileinhaus von 1920 und Doppelgarage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 415
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1920
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 1.460 m²
- Wohnfläche
- ca. 130 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 5
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Die Höhe der Tilgung entscheidet darüber, welche Gesamtlaufzeit die Finanzierung aufweist.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbers sowie von Lage und Risikoprofil der Immobilie.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
