
Luftbild (1/1)
München – Nymphenburg / Gern
verkauft
Traum-Baugrundstück für großzügiges Einfamilienhaus in historischer Villenlage
Absolut ruhige Bestlage nahe Nymphenburger Kanal, sehr repräsentative umliegende Bebauung, Grundstück gemäß genehmigten Vorbescheid bebaubar mit großzügiger Villa mit einer Geschossfläche von ca. 306m², E+1+Dachgeschoss.
Grunddaten
- Objekt
- GR 72
- Objektart
- Grundstück
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 607 m²
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte laden, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Google gesendet.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Datenschutzeinstellungen ändern
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Ratgeber Immobilien
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Nutzung. Also ob die Immobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage erworben wird.
Das Risikoprofil der Liegenschaft sollte im Rahmen einer "Due Diligence" umfassend beurteilt werden, d. h. eine einfache Betrachtung der Bruttorendite (Jahresmiete : Verkaufspreis x 100) ist sicherlich nicht ausreichend. Hierzu gehören eine Vielzahl von Prüfungsschritten, die im Rahmen dieses Blogs nur beispielhaft dargestellt werden.
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.