
Essbereich (1/4)

Wohnzimmer mit Kamin (2/4)

Zimmer (3/4)

Garten (4/4)
Riederau – Ammersee
verkauft
Idyllisch gelegenes, attraktives Einfamilienhaus
Riederau - absolut ruhige Lage, reizvolle Architektur, großzügiger Wohn-/Essßbereich mit offenem Kamin und Galerie, Einbauküche, Sauna, herrlicher Garten mit überdachtem Freisitz und kleiner Bachlauf, Garage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 455
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1976
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 954 m²
- Wohnfläche
- ca. 181 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität der Immobilie, dem gewählten Mietpreis sowie dem Vertriebskonzept. RIEDEL Immobilien analysiert in einem ersten Schritt die Vermarktungschancen eines Objekts, erarbeitet ein auf die Immobilie angepasstes Vertriebskonzept und empfiehlt einen marktgerechten Mietpreis.
Das Risikoprofil der Liegenschaft sollte im Rahmen einer "Due Diligence" umfassend beurteilt werden, d. h. eine einfache Betrachtung der Bruttorendite (Jahresmiete : Verkaufspreis x 100) ist sicherlich nicht ausreichend. Hierzu gehören eine Vielzahl von Prüfungsschritten, die im Rahmen dieses Blogs nur beispielhaft dargestellt werden.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
