
Blick (1/4)

Hausansicht (2/4)

Terrasse (3/4)

Wohnzimmer (4/4)
Pflaumdorf – nahe Ammersee
verkauft
Einfamilienhaus mit einmaligem Bergblick
Pflaumdorf/St. Ottilien, besonders schöne absolut ruhige Lage, Wohn- Eßbereich 45m², Parkett, offener Kamin, 4 Schlafzimmer, 2 Bäder, großer Hobbyraum, Süd-/West-Terrasse, schöner Garten, Doppelgarage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 418
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1972
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 1.096 m²
- Wohnfläche
- ca. 163 m²
- Nutzfläche
- ca. 103 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 5
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Nutzung. Also ob die Immobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage erworben wird.