
Blick (1/4)

Hausansicht (2/4)

Terrasse (3/4)

Wohnzimmer (4/4)
Pflaumdorf – nahe Ammersee
verkauft
Einfamilienhaus mit einmaligem Bergblick
Pflaumdorf/St. Ottilien, besonders schöne absolut ruhige Lage, Wohn- Eßbereich 45m², Parkett, offener Kamin, 4 Schlafzimmer, 2 Bäder, großer Hobbyraum, Süd-/West-Terrasse, schöner Garten, Doppelgarage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 418
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1972
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 1.096 m²
- Wohnfläche
- ca. 163 m²
- Nutzfläche
- ca. 103 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 5
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte laden, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Google gesendet.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Datenschutzeinstellungen ändern
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Ratgeber Immobilien
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbers sowie von Lage und Risikoprofil der Immobilie.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Für die Bewertung von Einfamilienhäusern sind hervorragende Marktkenntnisse essentiell. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird in Deutschland in der Regel mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 35-39 ImmoWertV) bewertet.
