
Hausansicht (1/2)

Garten (2/2)
München – Obermenzing
verkauft
Charmantes Einfamilienhaus aus den 30er Jahren
Absolute ruhige Bestlage, attraktiver Altbau mit zahllreichen Details aus der Bauzeit, originaler Holz-Dielendielen, großzügiger Wohn-Essbereich, 6 Schlafzimmer, 3 Bäder, besonders großzügiger schöner Südgarten.
Grunddaten
- Objekt
- HS 545
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1936
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 1.537 m²
- Wohnfläche
- ca. 150 m²
- Nutzfläche
- ca. 45 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 6
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem Auftraggeber definiert. Beim Alleinauftrag bindet sich der Aufraggeber an einen einzigen Makler, der dafür im Gegenzug zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet wird.