
Hausansicht (1/2)

Garten (2/2)
München – Obermenzing
verkauft
Charmantes Einfamilienhaus aus den 30er Jahren
Absolute ruhige Bestlage, attraktiver Altbau mit zahllreichen Details aus der Bauzeit, originaler Holz-Dielendielen, großzügiger Wohn-Essbereich, 6 Schlafzimmer, 3 Bäder, besonders großzügiger schöner Südgarten.
Grunddaten
- Objekt
- HS 545
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1936
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 1.537 m²
- Wohnfläche
- ca. 150 m²
- Nutzfläche
- ca. 45 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 6
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit einfließen lassen.
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
Für die Bewertung von Einfamilienhäusern sind hervorragende Marktkenntnisse essentiell. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird in Deutschland in der Regel mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 35-39 ImmoWertV) bewertet.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
