
Hausansicht (1/4)

Wohnzimmer (2/4)

Wohnzimmer (3/4)

Garten (4/4)
Gauting – Münchner Westen
verkauft
Charmante Doppelhaushälfte mit schönem Garten
Schöne Wohnlage, sehr gepflegtes Haus, heller Wohn-/Essbereich mit großer Fensterfront, 3 Schlafzimmer + Ankleide, Balkon, zauberhaft angelegter Südgarten, Einzelgarage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 596
- Objektart
- Doppelhaushälfte
- Baujahr
- 1960
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 702 m²
- Wohnfläche
- ca. 138 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 5
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität der Immobilie, dem gewählten Mietpreis sowie dem Vertriebskonzept. RIEDEL Immobilien analysiert in einem ersten Schritt die Vermarktungschancen eines Objekts, erarbeitet ein auf die Immobilie angepasstes Vertriebskonzept und empfiehlt einen marktgerechten Mietpreis.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, um eine weitgehende Entschuldung bis zum Renteneintrittsalter zu ermöglichen.
Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem Auftraggeber definiert. Beim Alleinauftrag bindet sich der Aufraggeber an einen einzigen Makler, der dafür im Gegenzug zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet wird.
