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Herrsching – Ammersee
verkauft
Besonders attraktives Baugrundstück - Herrsching/Ammersee
Sehr schöne, ruhige Wohnlage, ideal für großzügiges Einfamileinhäuser bzw. Doppelhaus, Geschossflächenzahl 0,25, E+1+D, Baurecht gesichert durch genehmigten Vorbescheid.
Grunddaten
- Objekt
- GR 74
- Objektart
- Grundstück
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 1.200 m²
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, um eine weitgehende Entschuldung bis zum Renteneintrittsalter zu ermöglichen.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.