
Hausansicht (1/3)

Wohnzimmer (2/3)

Küche (3/3)
München – Obermenzing
verkauft
Attraktives Einfamilienhaus von 1926
Absolut ruhige Lage, großzügiger Studiowohn raum (40 m²) im Anbau, moderne exklusive Einbauküche, 6 Schlafzimmer, 2 kleine Bäder, Sauna mit Dusche im Souterrain, kleine Garage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 413
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1926
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 483 m²
- Wohnfläche
- ca. 157 m²
- Nutzfläche
- ca. 59 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 8
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Wird nur der Preis pro m² Wohnfläche in die Betrachtung mit einbezogen, können Neubauten bis zu 50 % teurer sein als Bestandsimmobilien.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit einfließen lassen.
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
