
Hausansicht (1/3)

Wohnzimmer (2/3)

Küche (3/3)
München – Obermenzing
verkauft
Attraktives Einfamilienhaus von 1926
Absolut ruhige Lage, großzügiger Studiowohn raum (40 m²) im Anbau, moderne exklusive Einbauküche, 6 Schlafzimmer, 2 kleine Bäder, Sauna mit Dusche im Souterrain, kleine Garage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 413
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1926
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 483 m²
- Wohnfläche
- ca. 157 m²
- Nutzfläche
- ca. 59 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 8
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
                    
                  Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität der Immobilie, dem gewählten Mietpreis sowie dem Vertriebskonzept. RIEDEL Immobilien analysiert in einem ersten Schritt die Vermarktungschancen eines Objekts, erarbeitet ein auf die Immobilie angepasstes Vertriebskonzept und empfiehlt einen marktgerechten Mietpreis.
                    
                  Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
                    
                  Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
                    
                  Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
                    
                  Für die Bewertung von Einfamilienhäusern sind hervorragende Marktkenntnisse essentiell. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird in Deutschland in der Regel mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 35-39 ImmoWertV) bewertet. 
                    
                  