
Grundstück (1/1)
Gräfelfing – Lochham
verkauft
Attraktives Baugrundstück mit 1.200 m² in Gräfelfing
Sehr gute Wohnlage, ideal für großzügiges Einfamilienhaus, 280 m² Geschoßfläche, E+1+D.
Grunddaten
- Objekt
- GR 75-3
- Objektart
- Grundstück
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 1.200 m²
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit einfließen lassen.
Das Risikoprofil der Liegenschaft sollte im Rahmen einer "Due Diligence" umfassend beurteilt werden, d. h. eine einfache Betrachtung der Bruttorendite (Jahresmiete : Verkaufspreis x 100) ist sicherlich nicht ausreichend. Hierzu gehören eine Vielzahl von Prüfungsschritten, die im Rahmen dieses Blogs nur beispielhaft dargestellt werden.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbers sowie von Lage und Risikoprofil der Immobilie.

