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Grundstück (2/3)

Grund (3/3)
Münsing – Starnberger See
verkauft
Traumhaft schönes Badegrundstück am Starnberger See
Ammerland, 7.080m² Grund, davon ca. 1400m² direkt am See mit 2 kleinen Wochenendhäusern, 2 große Badestege m. Plattform, Teile des Grundstücks sind derzeit noch zur Nutzung an Dritte überlassen.
Grunddaten
- Objekt
- GR 70
- Objektart
- Grundstück
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 7.080 m²
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Nutzung. Also ob die Immobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage erworben wird.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.