
Hausansicht (1/3)

Wohnzimmer (2/3)

Garten (3/3)
Gräfelfing – Münchner Westen
verkauft
Sehr gepflegte Doppelhaushälfte mit besonders schönem Garten
Absolut ruhige Lage, heller Wohn-/Eßbereich 33m² mit Parkett, 2 großes Schlafzimmer, tagheller Hobbyraum 25m², herrlicher Süd-/West-Garten mit Freisitz, Garage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 421
- Objektart
- Doppelhaushälfte
- Baujahr
- 1972
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 519 m²
- Wohnfläche
- ca. 103 m²
- Nutzfläche
- ca. 69 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 4
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte laden, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Google gesendet.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Datenschutzeinstellungen ändern
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Ratgeber Immobilien
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, um eine weitgehende Entschuldung bis zum Renteneintrittsalter zu ermöglichen.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
