
Hausansicht (1/1)
München – Allach
verkauft
Nettes Giebelhaus von 1950/60 mit hübschen Garten
Gute Wohnlage, Wohnfläche 119m² + 50m² im separtem Nebengebäude mit 2 Appartements, schöne Terrasse zum Südgarten, Einzelgarage.
Grunddaten
- Objekt
- HS 436
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1950
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 656 m²
- Wohnfläche
- ca. 119 m²
- Nutzfläche
- ca. 62 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 4
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
                    
                  Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
                    
                  Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
                    
                  Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit einfließen lassen.
                    
                  Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
                    
                  Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird. 
                    
                  