
Hausansicht (1/2)

Sonniger Balkon (2/2)
München – Obermenzing
verkauft
Exklusive Dachgeschosswohnung in absolut ruhiger Top-Villenlage
Attraktives sonniges Wohnzimmer 32m², elegantes hochwertiges Ambiente mit zahlreichen Einbauten, bulthaup Einbauküche, luxuriöses Bad, herrliche teilüberdachte Südterrasse mit 13m², ebenerdiger Stellplatz in der Tiefgarage.
Grunddaten
- Objekt
- ETW 2382
- Objektart
- Dachgeschosswohnung
- Baujahr
- 1995
- Etage
- 2. OG
- Aufzug
- nein
Flächenaufstellung
- Wohnfläche
- ca. 73 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 2
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte laden, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Google gesendet.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Datenschutzeinstellungen ändern
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Ratgeber Immobilien
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem Auftraggeber definiert. Beim Alleinauftrag bindet sich der Aufraggeber an einen einzigen Makler, der dafür im Gegenzug zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet wird.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Die Höhe der Tilgung entscheidet darüber, welche Gesamtlaufzeit die Finanzierung aufweist.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Nutzung. Also ob die Immobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage erworben wird.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
