
Hausansicht (1/2)

Sonniger Balkon (2/2)
München – Obermenzing
verkauft
Exklusive Dachgeschosswohnung in absolut ruhiger Top-Villenlage
Attraktives sonniges Wohnzimmer 32m², elegantes hochwertiges Ambiente mit zahlreichen Einbauten, bulthaup Einbauküche, luxuriöses Bad, herrliche teilüberdachte Südterrasse mit 13m², ebenerdiger Stellplatz in der Tiefgarage.
Grunddaten
- Objekt
- ETW 2382
- Objektart
- Dachgeschosswohnung
- Baujahr
- 1995
- Etage
- 2. OG
- Aufzug
- nein
Flächenaufstellung
- Wohnfläche
- ca. 73 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 2
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
