
Hausansicht (1/1)
München – Altgiesing / Au
verkauft
Charmante Dachgeschoss-Wohnung in attraktivem Altbau
Besonders schöne Lage in historischem Viertel - Altgiesing/Au, attraktive 3-Zimmer-Wohnung in top saniertem Altbau, original Fischgrätparkett, Stuck, hohe Räume, hochwertiges modernes Bad.
Grunddaten
- Objekt
- ETW 2420
- Objektart
- Etagenwohnung
- Baujahr
- 1912
- Etage
- 3. OG
- Aufzug
- nein
Flächenaufstellung
- Wohnfläche
- ca. 78,23 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 3
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Das Risikoprofil der Liegenschaft sollte im Rahmen einer "Due Diligence" umfassend beurteilt werden, d. h. eine einfache Betrachtung der Bruttorendite (Jahresmiete : Verkaufspreis x 100) ist sicherlich nicht ausreichend. Hierzu gehören eine Vielzahl von Prüfungsschritten, die im Rahmen dieses Blogs nur beispielhaft dargestellt werden. 
                    
                  Für die Bewertung von Einfamilienhäusern sind hervorragende Marktkenntnisse essentiell. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird in Deutschland in der Regel mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 35-39 ImmoWertV) bewertet. 
                    
                  Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
                    
                  Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
                    
                  Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität der Immobilie, dem gewählten Mietpreis sowie dem Vertriebskonzept. RIEDEL Immobilien analysiert in einem ersten Schritt die Vermarktungschancen eines Objekts, erarbeitet ein auf die Immobilie angepasstes Vertriebskonzept und empfiehlt einen marktgerechten Mietpreis.
                    
                  Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
                    
                  