
Grund (1/1)
München – Solln
verkauft
Besonders schönes Baugrundstück im Malerwinkel
Absolut ruhige Bestlage in sehr begehrter Wohnlage von Alt-Solln, ideal bebaubar mit großzügiger Villa mit ca. 300 m² Wohnfläche.
Grunddaten
- Objekt
- GR 81
- Objektart
- Grundstück
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 748 m²
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ralf Heidemann
Prokurist und Gesellschafter
Dipl.-Kaufmann / Dipl.-Sachverständiger (DIA) / Mitglied im Vorstand IVD Süd e.V.
Ratgeber Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit einfließen lassen.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, um eine weitgehende Entschuldung bis zum Renteneintrittsalter zu ermöglichen.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Wird nur der Preis pro m² Wohnfläche in die Betrachtung mit einbezogen, können Neubauten bis zu 50 % teurer sein als Bestandsimmobilien.