
Hausansicht (1/3)

Wohnzimmer (2/3)

Küche (3/3)
München – Pasing
verkauft
Außergewöhnlich schönes Reihenhaus direkt am Stadtpark
Absolute ruhige beste Wohnlage, exzellent gepflegtes und geschmackvoll ausgestattetes Haus, Wohn-/Essbereich mit großer Fensterfront und Erker, Ahornparkett, 3 Schlafzimmer, großes Bad, heller Hobbyraum, schön angelegter Süd-/Westgarten, Carport.
Grunddaten
- Objekt
- HS 570
- Objektart
- Reihenmittelhaus
- Baujahr
- 1994
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 186 m²
- Wohnfläche
- ca. 102 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 4
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, um eine weitgehende Entschuldung bis zum Renteneintrittsalter zu ermöglichen.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Das Risikoprofil der Liegenschaft sollte im Rahmen einer "Due Diligence" umfassend beurteilt werden, d. h. eine einfache Betrachtung der Bruttorendite (Jahresmiete : Verkaufspreis x 100) ist sicherlich nicht ausreichend. Hierzu gehören eine Vielzahl von Prüfungsschritten, die im Rahmen dieses Blogs nur beispielhaft dargestellt werden.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
