
Hausansicht (1/3)

Wohnzimmer (2/3)

Küche (3/3)
München – Pasing
verkauft
Außergewöhnlich schönes Reihenhaus direkt am Stadtpark
Absolute ruhige beste Wohnlage, exzellent gepflegtes und geschmackvoll ausgestattetes Haus, Wohn-/Essbereich mit großer Fensterfront und Erker, Ahornparkett, 3 Schlafzimmer, großes Bad, heller Hobbyraum, schön angelegter Süd-/Westgarten, Carport.
Grunddaten
- Objekt
- HS 570
- Objektart
- Reihenmittelhaus
- Baujahr
- 1994
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 186 m²
- Wohnfläche
- ca. 102 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 4
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Nutzung. Also ob die Immobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage erworben wird.
Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbers sowie von Lage und Risikoprofil der Immobilie.
