
Hausansicht (1/5)

Wohnzimmer (2/5)

Esszimmer (3/5)

Wohnzimmer mit Kamin (4/5)

Garten (5/5)
München – Pasing am Stadtpark
verkauft
Attraktives Reiheneckhaus auf ca. 500m² Grund
Absolut ruhige Bestlage direkt am Stadtpark, gut geschnittenes und gepflegtes Haus, heller Wohnbereich mit 33m² und großer Fensterfront zum Garten, Einbauküche, Kaminzimmer, 3 Schlafzimmer, 2 Bäder, besonders schöner Garten, TG-Stellplatz.
Grunddaten
- Objekt
- HS 587
- Objektart
- Doppelhaushälfte
- Baujahr
- 1975
Flächenaufstellung
- Grundstück
- 500 m²
- Wohnfläche
- ca. 131 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 6
- Unterkellert
- nein
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte laden, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Google gesendet.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Datenschutzeinstellungen ändern
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Ratgeber Immobilien
Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit einfließen lassen.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Wird nur der Preis pro m² Wohnfläche in die Betrachtung mit einbezogen, können Neubauten bis zu 50 % teurer sein als Bestandsimmobilien.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
