
Hausansicht (1/2)

Garten mit Terrasse (2/2)
München – Obermenzing
verkauft
Attraktive Garten-Wohnung in Top-Villenlage
Floßmannstraße - absolut ruhige Wohnlage, besonderes attraktives Wohnen über 2 Ebenen mit großer Süd-Terrasse und Süd-Balkon, komplette Einbauküche, Parkett, modernes Bad, seperates Gäste-WC, zauberhafter Südgarten, Tiefgaragenstellplatz.
Grunddaten
- Objekt
- ETW 2412
- Objektart
- Etagenwohnung
- Baujahr
- 1995
- Etage
- EG
- Aufzug
- nein
Flächenaufstellung
- Wohnfläche
- ca. 81 m²
Raumangebot und Ausstattung
- Zimmer
- 3
Kaufpreis
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Lage
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Ratgeber Immobilien
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf? Auch die Dachrinnen, Fallrohre und Außenbeleuchtung sind zu berücksichtigen.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Ein "Erbbaurecht" ist ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Bankgebühren.
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
