RIEDEL Immobilien - Ihr Immobilienspezialist in München, Leistungen für Verkäufer und Vermieter
Sie suchen einen Immobilienspezialisten mit umfassendem Service?
RIEDEL Immobilien bietet für Verkäufer und Vermieter von Immobilien in München und Umland umfassenden Service aus einer Hand. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung in München verkaufen oder vermieten möchten, betreuen wir Sie von A bis Z.
Auf den nachfolgend aufgeführten Seiten erfahren Sie weitere Details zu unseren Leistungen.
Markus Riedel
Geschäftsführender Gesellschafter
Diplom-Kaufmann
Kundenstimmen
Ein äußerst professionelles, seriöses und persönliches Maklerunternehmen. RIEDEL verfügt über alle Fachkenntnisse, die für die Vermittlung von Immobilien erforderlich sind.
Christopher H.
Verkäufer
Die Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses war hochprofessionell, angefangen von der Angebotserstellung über die Betreuung der Interessenten bis hin zum Vertragsabschluss.
Ralf M.
Verkäufer
Wir haben uns davon überzeugen können, dass die formulierten Werte bei RIEDEL tatsächlich gelebt werden und möchten dafür unseren Dank und Anerkennung aussprechen.
Jakob und Antonia K.
Verkäufer
Wir haben im Sommer 2018 über RIEDEL ein wunderschönes Haus in München gekauft. Die Vermittlung durch Markus Riedel war sehr vertrauensvoll, ausgewogen und fair.
Alexander P.
Käufer
Ich habe RIEDEL im Jahr 2016 mit dem Verkauf eines Einfamilienhauses beauftragt. Persönliche Beratung durch Herrn Ralf Heidemann, Kontakt mit dem Käufer, Notartermin, alles perfekt - hat 5 Sterne verdient.
Martin D.
Verkäufer
Ausgezeichneter Service! Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Herr Heidemann und Herr Maximilian Riedel waren immer tadellos, sowohl fachlich als auch vom persönlichen Umgang!
Uwe G.
Verkäufer
Lernen Sie die Mitglieder der Familie Riedel und unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen.


Ratgeber Immobilien
Die Architektur des 20. Jahrhunderts wurde im Wesentlichen durch vier Baustile geprägt. Formgebung und Konzeption eines jeden Baustils sind dabei abhängig von den technologischen und konstruktiven Möglichkeiten der jeweiligen Zeit.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Nutzung. Also ob die Immobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage erworben wird.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese gemittelten Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem definierten Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.