RIEDEL Immobilien - Ihr Immobilienspezialist in München, Leistungen für Verkäufer und Vermieter
Sie suchen einen Immobilienspezialisten mit umfassendem Service?
RIEDEL Immobilien bietet für Verkäufer und Vermieter von Immobilien in München und Umland umfassenden Service aus einer Hand. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung in München verkaufen oder vermieten möchten, betreuen wir Sie von A bis Z.
Auf den nachfolgend aufgeführten Seiten erfahren Sie weitere Details zu unseren Leistungen.
Markus Riedel
Geschäftsführender Gesellschafter
Diplom-Kaufmann
Kundenstimmen
Wir haben uns davon überzeugen können, dass die formulierten Werte bei RIEDEL tatsächlich gelebt werden und möchten dafür unseren Dank und Anerkennung aussprechen.
Jakob und Antonia K.
Verkäufer
Ausgezeichneter Service! Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Herr Heidemann und Herr Maximilian Riedel waren immer tadellos, sowohl fachlich als auch vom persönlichen Umgang!
Uwe G.
Verkäufer
Ein äußerst professionelles, seriöses und persönliches Maklerunternehmen. RIEDEL verfügt über alle Fachkenntnisse, die für die Vermittlung von Immobilien erforderlich sind.
Christopher H.
Verkäufer
Die Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses war hochprofessionell, angefangen von der Angebotserstellung über die Betreuung der Interessenten bis hin zum Vertragsabschluss.
Ralf M.
Verkäufer
Ich habe RIEDEL im Jahr 2016 mit dem Verkauf eines Einfamilienhauses beauftragt. Persönliche Beratung durch Herrn Ralf Heidemann, Kontakt mit dem Käufer, Notartermin, alles perfekt - hat 5 Sterne verdient.
Martin D.
Verkäufer
Wir haben im Sommer 2018 über RIEDEL ein wunderschönes Haus in München gekauft. Die Vermittlung durch Markus Riedel war sehr vertrauensvoll, ausgewogen und fair.
Alexander P.
Käufer
Lernen Sie die Mitglieder der Familie Riedel und unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen.


Ratgeber Immobilien
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
