Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als "Satzung" oder "Grundgesetz" einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.

Der ursprüngliche Eigentümer eines Grundstücks kann dabei ein Gebäude in Miteigentumsanteile am Grundstück aufteilen, so dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden ist.

Weiterhin wird geregelt, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen bzw. als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Es können darüber hinaus Sondernutzungsrechte (z. B. an Gartenflächen) bestimmten Einheiten zugewiesen und eine Gemeinschaftsordnung erlassen werden. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden. Dabei muss vor Bildung der Grundbuchblätter der Aufteilungsplan des Gebäudes von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft (§ 7 WEG) und die Abgeschlossenheit bestätigt werden.

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analyse-/Marketingwerkzeuge, wie z.B. HubSpot, etracker, Google Analytics, Hotjar, Meta Pixel und LinkedIn Insight-Tag, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Erklärung zur Funktionsweise unserer Datenschutzeinstellungen und eine Übersicht zu den verwendeten externen Komponenten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie zulassen?
Kontakt